BUSBETRIEB Olten Gösgen Gäu AG
Industriestrasse 30-34
Postfach 334
4612 Wangen bei Olten
Telefon 062 207 10 40
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Auskünfte und Fundsachen

Kundendienst / Betrieb
BUSBETRIEB Olten Gösgen Gäu AG
Industriestrasse 30-34
4612 Wangen bei Olten

Tel.: 062 207 10 40
Fax: 062 207 10 59
E-Mail: info@bogg.ch

Schalteröffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 11.30 h/13.30 – 17.15 h
Am Samstag bleibt der Schalter geschlossen
Schalterschluss vor Feiertagen: 15.00 h

Auskünfte und Fundsachen der Postautolinien
126 (Oensingen – Neuendorf – Wolfwil)
127 (Olten - Egerkingen - Wolfwil)
Postauto Schweiz AG, Region Nordschweiz
PostAuto Schweiz AG
Region Norsschweiz
Filiale Aarau
Postfach
5001 Aarau
Telefon: 058 667 13 60
E-Mail: nordschweiz@postauto.ch


Ratschläge

für ältere und gehbehinderte Fahrgäste

  • Die Fahrzeuge haben bei den vorderen und mittleren Türen den niedrigsten Einstieg. Es empfiehlt sich, an den Haltestellen vorne zu warten und auch vorne einzusteigen.
  • Im Bus setzen Sie sich möglichst in der Nähe des Chauffeurs oder der Chauffeuse. Die übrigen Fahrgäste werden Ihnen bestimmt Platz machen.

    für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer

    Noch sind nicht alle Busse rollstuhlgängig. Sie können sich bei der Verwaltung in Wangen bei Olten erkundigen, wann der nächste Niederflurbus verkehrt.

    für Fahrgäste mit Kinderwagen

  • Steigen Sie unbedingt bei der Türe mit dem „Kinderwagensignet“ ein.· Unsere Busse sind bei der „Kinderwagentüre“ innen und aussen mit einem speziellen Taster ausgerüstet. Wenn Sie diesen Taster drücken wird der automatische Schliessvorgang ausgeschaltet.
  • Im Bus stellen Sie den Kinderwagen an den dafür vorgesehenen Platz. Sichern Sie bitten den Kinderwagen.


Vergünstigungen, besonderes zu den Tarifen und was zu beachten ist!

Kinder
Kinder bis 6 Jahre fahren in Begleitung eines Erwachsenen (max. 4 Kinder) gratis. Für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren gilt der speziell günstige Kindertarif für Einzelbillette und Mehrfahrtenkarte.

Familien
Kinder mit Juniorenkarte fahren in Begleitung eines Elternteils gratis. Mutter oder Vater müssen jedoch im Besitz eines Einzelbilletts, einer Mehrfahrtenkarte, einem Verbundabo oder eines GA sein.

Kinder mit Enkelkarte fahren in Begleitung eines Grosselternteils gratis. Grossmutter oder Grossvater müssen jedoch im Besitz eines Einzelbillets, einer Mehrfahrtenkarte, einem Verbundabo oder eines GA sein.

Gruppentarif
Bei Kollektivzahlung fährt pro 10 Personen eine Person gratis mit.

Fahrausweise mit Halbtax
Fahrgäste mit Halbtax-Ausweis zahlen für das Einzelbillett und die Mehrfahrtenkarte einen ermässigten Tarif.

Kinderwagen
werden kostenlos transportiert.

Einräder und Trottinetts
sind gratis, jedoch in der Hand mitzuführen bzw. zusammengeklappt bei sich zu tragen.

Fahrräder
können nur bei genügendem Platz transportiert werden. Sie zahlen dafür den Kindertarif, mit Velopass (Veloselbstverlad) gratis.

Mofas und Motorräder
werden nicht transportiert.

Hunde
Hunde, die kleiner als 30 Zentimeter (Schulterhöhe) sind und in einem Korb transportiert werden, reisen gratis; alle anderen benötigen ein Billett zum Kindertarif. Die Hunde sind an der Leine zu führen.

Sehbehinderte
fahren mit der Jahreskarte VöV und Jahresmarke gratis. Die Begleitperson oder der Führhund sind taxfrei.

Behinderte im Rollstuhl
zahlen den normalen Fahrpreis. Die Begleitperson ist taxfrei. Besitzt die Begleitperson einen gültigen Fahrausweis, fährt die behinderte Person im Rollstuhl gratis. Für Rollstuhlfahrer/innen empfiehlt sich die vorherige telefonische Anmeldung bei der Verwaltung. Unsere Niederflurbusse sind zusätzlich mit Rollstuhlrampen ausgerüstet.


Wichtige Hinweise

  • Jeder Fahrgast muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
  • Für eine Busfahrt ohne gültigen Fahrausweis wird ein Zuschlag von Fr. 90.00, eine Fahrpreispauschale von Fr. 10.00 und eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 erhoben. Bei Barzahlung im Bus ist der Zuschlag inklusive Fahrpreispauschale zu bezahlen. Im Wiederholungsfall kann sich der Zuschlag erhöhen.
  • Für eine Busfahrt mit teilgültigem Fahrausweis wird ein Zuschlag von Fr. 70.00, eine Fahrpreispauschale von Fr. 5.00 und eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 erhoben. Bei Barzahlung im Bus ist der Zuschlag inklusive Fahrpreispauschale zu bezahlen. Im Wiederholungsfall kann sich der Zuschlag erhöhen.
  • Ist der Fahrgast zwar im Besitz eines gültigen Abos, hat dieses aber vergessen, kann er dieses innerhalb von 5 Arbeitstagen beim Kundendienst BOGG in Wangen vorzeigen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 5.00 erhoben.
  • Ab 20.00 Uhr kann zum Einsteigen nur noch die vorderste Türe (beim Chauffeur) benützt werden. Dies ist als Sicherheitsmassnahme zu verstehen.
  • Die Mehrfahrtenkarten (MFK) müssen unmittelbar nach dem Einsteigen an den dazu vorgesehenen Entwertern im Bus entwertet werden. Auch im Bus gekaufte MFK müssen bei Antritt der ersten Fahrt entwertet werden.
  • Die MFK ist unpersönlich und gültig für 6 Einzelfahrten. Der/die Inhaber/in der MFK kann auch Fahrten für weitere mit ihm/ihr reisende Personen mit gleichem Fahrziel und gleiche Anzahl Zonen bezahlen resp. entwerten.
  • Das Halbtax-Abo, die Junioren- oder Enkelkarte ist auf Verlangen des Fahrpersonals oder der Kontrollperson immer vorzuweisen. Jugendliche mit Junioren- oder Enkelkarte sind nur dann taxfrei, wenn sie in Begleitung eines Eltern- resp. Grosselternteiles fahren, die im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind.

Weitere Auskünfte:
Telefon: 062 207 10 40
E-Mail: info@bogg.ch

 

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