Ist das Mitführen von fahrbaren Untersätzen z. Bsp. Fahrräder oder E-Trottinett erlaubt?

Fahrbare Untersätze (z.B. Velos oder E-Trottinetts) können nur befördert werden, wenn genügend Platz vorhanden ist. Bitte haben Sie Verständnis, wenn speziell während den Hauptverkehrszeiten (6 bis 9 Uhr, 16 bis 19 Uhr) aus Platzgründen oft keine Velos befördert werden können.