Wann muss ich spätestens mein E-Ticket gelöst haben?
Kundinnen und Kunden müssen vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Kurses) im Besitz des E-Tickets sein. Der Kauf- und Bestellvorgang, resp. der Bezug der Fahrtberechtigung (Check-in) muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Kurses vollständig abgeschlossen sein. Anderenfalls ist der Zuschlag gemäss Ziffer 12.7 zu bezahlen.